Naturschutz steht im Konkurrenzkampf mit den kommerziellen Interessen einiger Weniger! Die intensive industrialisierte und gewerbliche Landwirtschaft hat einen massiven Eingriff in die Natur vorgenommen. Dies ist seit den Achtzigern schon bekannt, aber wenig ist passiert, um eine Umkehr/Umdenken oder einen Kompromiss zu erreichen. Zum Schutz von Mensch und Natur gibt es schon aus vielen Bereichen Anstrengungen, um auf einigen Flächen diese Zukunftsgedanken umzusetzen und auf Verständnis der Landwirtschaft zu bauen. Beispiele sind:
- Die Deutsche Wildtierstiftung hat alleine in Fintel 274 ha Land erworben, um unsere Lebensräume zu erhalten.
- Der Wasserversorgungsverband Rotenburg kauft Flächen, um unser Wasser vor der Verunreinigung durch Gülle zu schützen.
Kritisch ist aber, wenn der NABU (auch ein Umweltschützer) Flächen erwirbt, um in Schutzgebieten kommerzielle Interessen zu verfolgen.
Die Wildtierstiftung hat eine Stellungnahme zum RROP abgegeben, die vom Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) in dieser Form auch berücksichtigt wurden.
Stellungnahme Wildtierstiftung | |
Die Deutsche Wildtier Stiftung ist Eigentümerin von insgesamt 274 Hektar Grün- und Ackerland sowie Moor- und Waldflächen in den Gemarkungen Fintel und Wesseloh. Der Stifter der Deutschen Wildtier Stiftung, Haymo G. Rethwisch (1938 – 2014) hatte die Flächen in Fintel einst erworben, um Lebensräume für Wildtiere zu schaffen und so die Artenvielfalt in diesem Raum langfristig zu sichern. Dass dies erfolgreich gelungen ist, zeigt u.a. eine Brutvogelkartierung aus dem Jahr 2015. |
Die Erkenntnisse der Wildtier Stiftung stehen im krassen Widerspruch mit den Ausführungen der Bürgermeister von Vahlde und Fintel sowie der GbR. Werden hier die Bemühungen einer privaten Stiftung nicht honoriert? Über Jahre hat Fintel im Rahmen des Tourismus von der – noch halbwegs intakten – Landschaft profitiert.
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Vor dem Hintergrund ihrer naturschutzfachlichen Zielsetzung wird die Deutsche Wildtier Stiftung keine Flurstücke für die Errichtung eines Windparks zur Verfügung stellen und fordert die Planung für das Vorranggebietes Fintel / Hammoor (Potenzialfläche Nr. 33) einzustellen. Die Stiftung behält sich vor, als unmittelbarer Anlieger die artenschutzrechtlichen Belange geltend zu machen. | |
Die Veränderung der Gebietskulisse ist aus Sicht des Natur- und Artenschutzes nicht hinnehmbar. In der Begründung zum regionalen Raumordnungsprogramm 2015 steht, dass „Diese Flächen [westlich der Kreisstraße 221] aus Sicht des Vogelschutzes bedeutsamer sind, da sie zwischen der Stellbachniederung und der Fintauniederung liegen und damit zwischen Gebieten, die eine besondere Sensibilität gegenüber Windenergieanlagen aufweisen.“ | |
Vorranggebietes Nr. 33 des Landkreises Rotenburg / Wümme auch Ausgleichsflächen für den Großen Brachvogel und die Wiesenweihe für das Vorranggebiet des Landkreises Heidekreis. | |
Brutvogelkartierung Fintel 2015 wurden auf den Flächen der Deutschen Wildtier Stiftung in Fintel die Brutvögel mit folgenden Ergebnissen kartiert:
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Die Interessens(konflikt)gemeinschaft Windpark Hammor GbR vertreten durch die Initiatoren und Teilhaber – Bürgermeistern von Vahlde und Fintel sowie NABU – ist da anderer Ansicht. Nämlich: Fintel/Vahlde ist der Meinung… Der Landkreis ist da anderer Meinung und hat dabei auch den Landschaftsrahmenplan und die Stellungnahme der Wildtierstiftung zur Entscheidung hinzugezogen und so lautet die Begründung des RROP…. In der Begründung zum Entwurf des RROP wird angeführt, dass die westliche Fläche derzeit nicht dargestellt werden sollte, weil diese aus Sicht des Vogelschutzes bedeutsamer sei. Die Gemeinden und die GbR lassen dies nicht gelten, stellen die vorhandene Datenbasis in Frage und äußern sich wie folgt: Die Grundlagen für diese Vermutung sind Daten aus 2013, die sich aus hiesiger Sicht aktuell nicht bestätigen lassen. Vor allem ist aber anzuführen, dass sich diese prognostizierten Vogelbestände entsprechend dem Landschaftsrahmenplan „Karte 1 Süd – Arten und Biotope“ weit südlich der Potentialfläche befinden sollen. Eine Beeinträchtigung von Schutzgütern wird daher durch die Errichtung von Windenergieanlagen nicht gesehen. |
Die Verantwortlichen im Landkreis waren weitsichtig und geben den Daten der Wildtierstiftung und deren Stellungnahme ein höheres Gewicht. Die Antwort des Landkreises lautet: Der Stellungnahme wird gefolgt, indem die Flurstücke der Deutschen Wildtierstiftung aus dem Vorranggebiet Windenergie in Fintel herausgenommen werden. |
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