Landkreis: wieder eine Sache geklärt…

Vieles ruckelt sich derzeit hin! Anfänglich hatte man den Eindruck, dass wir uns (Deutschland) mal wieder nicht auf die Krise vorbereitet haben. Faktisch war es auch so, denn man blieb in Wartestellung, dass „man ja nicht wüsste, wie viele Flüchtlinge kommen würden“. Die zentralen Registrierungsstellen und die Ausländerämter waren nicht in der Lage die Anforderungen bis zum Ende zu definieren und zu kommunizieren. Zu diesem Zeitpunkt waren schon die Ehrenamtlichen unterwegs und haben ganze Familien zu uns in Sicherheit gebracht.

Auf alle Fälle stehen nicht genügend Sachbearbeiter:innen im Ausländeramt zur Verfügung, um die Anträge kurzfristig zu bearbeiten. Man rechnet derzeit mit 4-6 Wochen.

Das ist für jemanden, der arbeiten möchte und auch schon eine Arbeitsstelle in Aussicht hat, schlichtweg zu lang.

Zwischenzeitlich hat sich einiges geklärt:

RegistrierungDie Registrierung erfolgt in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei der Ausländerbehörde der Landkreises.
Dies ist wichtig, da damit der Schutzstatus und die weitere soziale Absicherung verbunden sind.
AufenthaltsgenehmigungDas Aufenthaltsrecht wird nach §24 AufenthG erteilt. Dafür ist das Ausländeramt zuständig. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Beantragung von Sozialleistungen und die Aufnahme einer Arbeit.
Machen Sie dafür schnellstens einen Termin mit dem Ausländeramt!
Arbeitsgenehmigung
Sozialleistungen
Krankenversicherung
Mit der Anerkennung nach §24 AufenthG, ist auch das Recht zur Arbeitsaufnahme und der Zugang zu den Sozialleistungen verbunden.
Kita’s und SchulenHier stehen die Schulen direkt zur Verfügung. Allerdings macht es Sinn, dass die Anmeldung für Kita’s und Schulen in der Samtgemeinde Fintel, in Lauenbrück vorgenommen wird.

Mehr finden Sie hier!

ACHTUNG: wer Flüchtlinge privat unterbringt, sollte sich am Besten umgehend bei der Samtgemeinde melden. Nur so ist gewährleistet, dass die Menschen, denen Sie helfen wollen, die maximale Unterstützung erhalten.