Die Beteiligung der Bürger*innen ist durch die derzeitige Geschäftsordnungen und dem Verhalten der Sitzungsleitung sehr eingeschränkt. So gibt es nur eine Bürgerfragestunde (von 15 Minuten) bei öffentlichen Ratssitzungen. Das Gesetz sagt aber, dass die Bürger*innenbeteiligung ein elementarer Bestandteil der Demokratie darstellt.
Heute wird per Geschäftsordnung lediglich die Tagesordnung in der Kreiszeitung und dem Aushangkasten veröffentlicht.
Was sind die Nachteile?
- Nur eine kleine Zahl der Bürger*innen werden durch diese analoge Veröffentlichung erreicht.
- Die Tischvorlagen, die dem Tagesordnungspunkt zugrunde liegen, sind dem/der Bürger*in nicht zugänglich. Also auch nicht Verständlich.
- Die 15-minütige Fragestunde – zu Beginn – erlaubt keine qualifizierte Auseinandersetzung mit den Nöten und Fragen der Bürger. Von Beteiligung keine Spur.
- In der Regel werden die Fragestell*innen schnell von der Sitzungsleitung abgefertigt. Man hat den Eindruck, dass der/die Bürgerin nur stört.
Was ist die Lösung?
Anpassung der Geschäftsordnungen aller Gemeinden an die Anforderungen der heutigen Zeit. Viele Gemeinden in der BRD haben folgende Verbesserung vorgenommen:
- Die Bürgerfragestunden soll auf 30 Minuten erweitert werden
- Zu Beginn der Sitzung erhalten die Bürger*innen die Möglichkeit ihre Nöte, Sorgen und Vorschlage and die Sitzungsteilnehmer zu richten.
- Am Ende der Sitzung erhalten die Bürger*innen die Möglichkeit Verständnisfragen zu den Sitzungsthemen zu stellen und ggf. Vorschläge zu machen.
Welche Vorteile bietet dies?
Die Bürger*innen haben das Gefühl, dass sie Ernst genommen werden und and der Entwicklung teilnehmen können.
Die Sitzungsteilnehmer*innen erhalten die Gelegenheit festzustellen, ob ihre Ausführungen für die Bürger*innen verständlich waren.