Vor kurzem kam es in der Gemeinde Stemmen zu einer Silage- oder Gülle-Havarie. Der verursachende Landwirt hält sich bedeckt und übernimmt nicht die Verantwortung.
Die politischen Vertreter von Stemmen üben zweifelhafte Zurückhaltung! Wieder ein Umweltschaden und wieder Kosten für die Beseitigung, die die Bürger der Samtgemeinde tragen müssen, wenn der Verursacher sich standhaft weigert die Verantwortung zu übernehmen.
Der Fall ist polizeilich angezeigt und die untere Wasserbehörde hat ihre Untersuchungen begonnen. Diese versucht zu ermitteln, wo die Verunreinigung eingeleitet wurde.
Soweit ich es verstanden habe, gibt es in Stemmen 2 Kanalsysteme. Das alte bäuerliche Kanalsystem (bekannt als Bürgermeisterkanal) und das neue überwachte Kanalsystem der Samtgemeinde. Dumm ist nur, dass beide Kanäle in das – von der Samtgemeinde betriebene – Regenwasserrückhaltebecken münden.
Soweit diese Konstruktion der 2 Kanäle zum heutigen Tage rückverfolgbar ist, wollten die politisch Verantwortlichen und die Stemmener Landwirte die Abwassergebühr sparen. Dies mit dem Argument „das Wasser unserer Hofes versickert im Gelände, wir brauchen das öffentliche Netz nicht“.
Wäre dies der Fall, dann dürfte auch der Bürgermeisterkanal nicht existieren und schon gar nicht in das öffentliche Netz münden. Fragen die sich automatisch stellen:
- Wird der Bürgermeisterkanal nach den gleichen Regeln wie der öffentliche Kanal überwacht und instandgehalten?
- Warum mündet er – unter Umständen nicht überwacht – in das öffentliche Netz?
- Wer trägt die Kosten für den Unterhalt?
- Wer trägt die Kosten für mögliche Verunreinigungen?
- Warum gibt es für die Landwirtschaft Privilegien, die für das Betreiben von Kleinkläranlagen nicht gelten?
- In welchen anderen Gemeinden gibt es auch die Risiken des Bürgermeisterkanals?
Die vor 2 Wochen entdeckte Havarie kann die Samtgemeinde – wenn es schlecht läuft – zwischen 100.000 – und 500.000 Euro kosten. Diese Erfahrung wurde schon bei der Verunreinigung der Kläranlage 2016 gemacht. Auch jetzt bleiben – wenn die Juristen keine plausible Erklärung finden – die Bürger auf einer knappen halben Million sitzen.
Ist es unachtsam, vorsätzlich und/oder von dem Ortsbürgermeister wissentlich in Kauf genommen?